Änderungshinweise
8.5.07 | Der Transport von gefüllten Löschmittelbehältern darf nur ohne Zündpille und mit verschlossener Zündpillenöffnung erfolgen, neu aufgenommen |
Leere oder beschädigte Löschmittelbehälter müssen zum Austausch oder zum Recycling an die Herstellerfirma zurückgesandt werden.
Bei Verschrottung des Fahrzeuges müssen die Löschmittelbehälter an die Herstellerfirma zurückgesandt werden.
Vor dem Transport von gefüllten Löschmittelbehältern muss die Zündpille abmontiert werden, anderenfalls kann es zu einer Fehlauslösung kommen.
Die für die Montage der Zündpille am Löschmittelbehälter vorgesehene Öffnung muss mit einer Schutzkappe verschlossen werden, anderenfalls kann es zu einer Fehlauslösung kommen.