os8610p100002a

Hinweise zur Entsorgung der Aerosol-Löschmittelbehälter

Typ os · Thema 86.10 · Version 0202 · 2011-07-21

Gültig für: TYP 220 mit CODE (Z04) Leichtpanzerung mit Feuerlöschanlage TYP 220 mit CODE (Z07) Höchstschutz mit Feuerlöschanlage TYP 221 mit CODE (Z07) Höchstschutz mit CODE (Z21) Feuerlöschanlage TYP 463.236 /248 mit CODE (979) Sonderschutzausführung mit CODE (ZS6) Sonderschutzausführung FB6 mit CODE (ZS7) Sonderschutzausführung FB7 mit Feuerlöschanlage'

Einordnung

Funktionsgruppe 3 Aufbau › 86 Notgeräte, Behindertengerechte Ausstattung, Sanitäre Ausrüstung, Küche › 86.10 Notgeräte — Baureihe 220 · Baureihe 221 · Baureihe 463 (Baumuster 236, 248)

OS86.10-P-1000-02A

Hinweise zur Entsorgung der Aerosol-Löschmittelbehälter

Änderungshinweise

8.5.07

Der Transport von gefüllten Löschmittelbehältern darf nur ohne Zündpille und mit verschlossener Zündpillenöffnung erfolgen, neu aufgenommen

Leere oder beschädigte Löschmittelbehälter müssen zum Austausch oder zum Recycling an die Herstellerfirma zurückgesandt werden.

Bei Verschrottung des Fahrzeuges müssen die Löschmittelbehälter an die Herstellerfirma zurückgesandt werden.

Vor dem Transport von gefüllten Löschmittelbehältern muss die Zündpille abmontiert werden, anderenfalls kann es zu einer Fehlauslösung kommen.

Die für die Montage der Zündpille am Löschmittelbehälter vorgesehene Öffnung muss mit einer Schutzkappe verschlossen werden, anderenfalls kann es zu einer Fehlauslösung kommen.