OS49.10-P-1000-03A | Hinweise zur Entsorgung der Katalysatoren beim Nachrüstsystem zur Dieselpartikelreduktion | |
Katalysatoren dürfen nicht wie Schrott entsorgt werden. Der Katalysator enthält wertvolles Edelmetall, welches dem Produktionsprozess wieder zugeführt werden kann.
DaimlerChrysler bietet über das LC gemäß DCAG-Regelung, eine Rückgabemöglichkeit mit Rückwertvergütung für sachgemäß zurückgegebene Altkatalysatoren an. In D, A, CH und Benelux erfolgt die Rückgabe über das MeRSy-Recyclingmanagement; in den anderen Ländern über das ELC.
Rücklieferung der ausgebauten Oxidationskatalysatoren:
Die ausgebauten Oxidationskatalysatoren müssen über das MeRSy-Recyclingmanagement/ELC der Aufbereitung zugeführt werden.
Rücklieferung von Nachrüstsystemen (bei Ersatzbedarf):
Auch für das Nachrüstsystem ist eine Rücklieferung über das MeRSy-System/ELC vorgesehen (1 Stück).