os4910p100003a

Hinweise zur Entsorgung der Katalysatoren beim Nachrüstsystem zur Dieselpartikelreduktion

Typ os · Thema 49.10 · Version 0100 · 2005-10-12

Gültig für: MOTOR 646 im TYP 203, 211 MOTOR 611 im TYP 203 MOTOR 668 im TYP 168 MOTOR 612 im TYP 163

Einordnung

Funktionsgruppe 1 Motor › 49 Abgasanlage, Abgasreinigung › 49.10 Auspuffrohre, Katalysator, Schalldämpfer — Baureihe 163 · Baureihe 168 · Baureihe 203 · Baureihe 211 · Baureihe 611 · Baureihe 646 · Baureihe 668

Gilt auch für Motoren/Getriebe: 612 ***

OS49.10-P-1000-03A

Hinweise zur Entsorgung der Katalysatoren beim Nachrüstsystem zur Dieselpartikelreduktion

Katalysatoren dürfen nicht wie Schrott entsorgt werden. Der Katalysator enthält wertvolles Edelmetall, welches dem Produktionsprozess wieder zugeführt werden kann.

DaimlerChrysler bietet über das LC gemäß DCAG-Regelung, eine Rückgabemöglichkeit mit Rückwertvergütung für sachgemäß zurückgegebene Altkatalysatoren an. In D, A, CH und Benelux erfolgt die Rückgabe über das MeRSy-Recyclingmanagement; in den anderen Ländern über das ELC.

Rücklieferung der ausgebauten Oxidationskatalysatoren:

Die ausgebauten Oxidationskatalysatoren müssen über das MeRSy-Recyclingmanagement/ELC der Aufbereitung zugeführt werden.

Rücklieferung von Nachrüstsystemen (bei Ersatzbedarf):

Auch für das Nachrüstsystem ist eine Rücklieferung über das MeRSy-System/ELC vorgesehen (1 Stück).