GF82.95-P-2001RE | Autorisierung Funktion | 20.3.08 |
TYP 230
mit CODE (349) Notrufsystem E-Call
mit CODE (498) Japan-Ausführung
bis Modell-J. 08 /AEJ 07
TYP 230 bis 30.6.04
mit CODE (349) Notrufsystem E-Call
mit CODE (491) USA-Ausführung
P82.95-2277-01
Anzeige bei nicht autorisierter Anlage
1 Text: "Bitte autorisieren"
A1p13 Multifunktionsanzeige links
A1p15 Multifunktionsanzeige rechts
Mit der Autorisierung erteilt der Dienste-Anbieter die Berechtigung zum Auslösen eines EMERGENCY CALL Notrufes. Diese Berechtigung ist fahrzeug- und nicht personenbezogen.
Eine Autorisierung ist in folgenden Fällen erforderlich:
Bei der Erstinbetriebname des Systems
Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs
Nach Ablauf einer Frist von 3 Monaten seit der letzten Autorisierung
Bei der Autorisierung erfolgt über Mobilfunk die Prüfung:
der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (VIN).
ob das System richtig funktioniert (Positionsangabe)
Bei nicht autorisierter Anlage funktioniert EMERGENCY CALL Notruf nicht.
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Bei nicht autorisierter Anlage ist kein E-Call Notruf möglich.
Die Kontrollleuchte im Tastschalter E-Call leuchtet auf und im Display des Kombiinstrumentes erscheint eine Fehlermeldung (siehe Bild oben).
Autorisierung bei Erstinbetriebname:
Die Autorisierung erfolgt über ein Telefongespräch zum E-Call Center.
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Ablauf der Autorisierung
Die Mercedes-Benz Service-Station verständigt den DBTJ über den Termin der Inbetriebnahme.
Dort wird die Übertragung der Autorisierungs-Botschaft für das betreffende Fahrzeug vorbereitet.
Zur Autorisierung muß am Fahrzeug Klemme 15R eingeschaltet sein. Die eigentliche Autorisierung erfolgt automatisch und dauert ca. 2 min.
Um einen störungsfreien Ablauf zu gewährleisten muss während einer Autorisierung folgendes vermieden werden:
Eine Notalarm Auslösung oder
Klemme 15R abschalten oder
EMERGENCY CALL in den Diagnose-Modus (über Hand-Held-Tester) setzen.
Deautorisierung
Bei einem Besitzerwechsel des Fahrzeugs muss das EMERGENCY CALL System vor der Übergabe deautorisiert werden, damit kein Mißbrauch möglich ist. Zur Deautorisierung ist ebenfalls der DBTJ zu verständigen.
Für die Autorisierung oder Deautorisierung ist ein störungsfreier Telefonempfang erforderlich, eventuell Fahrzeug unter freien Himmel stellen.
Referenzierte Dokumente
- gf8295p2002re Zustandsanzeige Anordnung/Funktion
- gf8295p4200r Steuergerät E-Call Anordnung/Aufgabe/Aufbau
- gf8295p4201r Tastschalter E-Call Anordnung/Aufgabe/Aufbau/Funktion