GF40.10-P-1003MSB | Winterreifen, Scheibenräder Übersicht | 9.12.10 |
TYP 220.175 /176 /178
mit CODE (979) Sonderschutzausführung
mit CODE (Z07) Höchstschutz
Gültig für Fahrzeuge mit Fahrzeugpapieren bis 30.9.05
Die empfohlenen Rad-Reifen-Kombinationen gelten nur, sofern die Dimensionen werkseitig in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt. Bei Rad-Reifen-Kombinationen, die nicht im Fahrzeugschein, -brief eingetragen sind, ist dem Kunden ein entsprechendes Teilegutachten oder eine Freigabebescheinigung auszuhändigen.
Alle hier aufgeführten Rad-Reifen-Kombinationen dürfen ohne weitere Veranlassung nur dann montiert werden, wenn sie in den Fahrzeugpapieren unter Ziffer 20 bis 23 und 33 aufgeführt sind oder die erforderlichen TÜV-Gutachten bereitliegen.
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Gültig für Fahrzeuge mit Fahrzeugpapieren ab 1.10.05
Die empfohlenen Rad-Reifen-Kombinationen gelten nur, sofern die Dimensionen werkseitig in den Fahrzeugpapieren eingetragen sind oder ein entsprechendes Teilegutachten vorliegt. Bei Rad-Reifen-Kombinationen, die nicht in der Zulassungsbescheinigung und dem CoC-Papier (Übereinstimmungsbescheinigung) eingetragen sind, ist dem Kunden ein entsprechendes Teilegutachten oder eine Freigabebescheinigung auszuhändigen.
Alle hier aufgeführten Rad-Reifen-Kombinationen dürfen ohne weitere Veranlassung nur dann montiert werden, wenn sie in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 unter Ziffer 15 oder in dem CoC-Papier unter Ziffer 32 und 50 aufgeführt sind oder die erforderlichen TÜV-Gutachten bereitliegen.
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Gültig für alle Fahrzeuge
Die jeweilige Größenbezeichnung der Felge ist nur für die angegebenen Fahrzeugbaureihen verbindlich. Abweichungen an der Kontur des Rades oder der Bremsanlage können trotz gleicher Nennmaße bei einer anderen Baureihe zum Anstreifen an tangierenden Bauteilen führen und damit die Betriebssicherheit beeinträchtigen.
Bei Rad-Reifen-Kombinationen, die Umbaumaßnahmen an der Karosserie und/oder am Fahrwerk bedürfen, ist in der
Bundesrepublik Deutschland eine Anbauabnahme durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer einer Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr oder durch einen Prüfingenieur einer amtlich anerkannten Überwachungsorganisation erforderlich.
Alle Rad-Reifen-Kombinationen sind ohne besonderen Hinweis für Schneeketten-Betrieb zulässig.
Die Auflistung der empfohlenen Reifenfabrikate erfolgt alphabetisch und stellt keine Wertigkeit dar.
Reifen auf Scheibenrad | Empfohlene Reifenfabrikate | Hinweis/Bescheinigungen | |
235-700 R 450A C 114T M&S auf 235 x 540 PAV ET 54 |
1 MICHELIN PAX Snow-Ice 2 MICHELIN PAX Pilot Alpin | Die Reifen müssen ersetzt werden, wenn eines der folgenden Kriterien eintritt: Bei einem Alter von 6 Jahren bezogen auf die DOT-Markierung Bei einer Reifenprofiltiefe unter 3 mm Nach 20.000 km Laufleistung in Ländern mit gemäßigtem Klima, wenn die Belastung pro Reifen max. die halbe Traglast pro Achse oder max. 100 % des Loadindex auf dem Reifen nicht überschreitet. Nach 15.000 km Laufleistung in Ländern mit heißem Klima (Golfstaaten), wenn die Belastung pro Reifen max. die halbe Traglast pro Achse oder max. 100 % des Loadindex auf dem Reifen nicht überschreitet. 1 Nur für skandinavische Länder, Winterreifen ist bespikebar 2 — |