GF07.61-P-3019MIS | Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung ME Funktion | 25.6.09 |
MOTOR 272.9 (ausser 272.974) im TYP 221.0 /1 (ausser 221.095 /195) ab Modell-J. 2009
/AEJ 08
MOTOR 273.9 im TYP 216.3, 221.0 /1 ab Modell-J. 2009
/AEJ 08
Funktionsvoraussetzungen Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung allgemein
Kl. 87M EIN (Motorsteuerung EIN)
Motor läuft
Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung allgemein
Bei Fahrzeugen mit entsprechender Motorleistung wird die Höchstgeschwindigkeit vom Steuergerät ME (N3/10) auf 250 km/h begrenzt.
Die Information über die Fahrzeuggeschwindigkeit erhält das Steuergerät ME über den Fahrwerk-CAN (CAN E) vom Steuergerät ESP (N47-5).
Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung Funktionsablauf
Beim Erreichen von 250 km/h werden vom Steuergerät ME der Öffnungswinkel der Drosselklappe (vom Stellglied Drosselklappe (M16/6)) und die Einspritzzeiten der Kraftstoff-Einspritzventile (Y62) verringert.
Durch diese Maßnahmen erfolgt die Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung komfortabel durch eine Reduzierung des Motordrehmoments.
Referenzierte Dokumente
- gf0761p6000mis Steuergerät ME Bauteilbeschreibung
- gf0761p6000mls Steuergerät ME Bauteilbeschreibung
- pe0761p277997cab Funktionsschema Elektrik Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung
- pe0761p277997sab Funktionsschema Elektrik Höchstgeschwindigkeitsbegrenzung