bt4210d022201ts

Bremssattelträger Vorderachse geändert

Typ bt · Thema 42.10 · Version 0100 · 2020-06-17

Gültig für: Typ 907, 910

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 42 Bremsen-Hydraulik und Mechanik › 42.10 Betriebsbremse — Baureihe 907 · Baureihe 910

EinPAS 21 Bremsen/Unterdruckanlage/Druckluftanlage › 21.15 Betriebsbremse/Unterdruckanlage › 21.15.40 Betriebsbremse vorn — Baureihe 907 · Baureihe 910

EinPAS 45 Daten/Information › 45.25 Basisdaten › 45.25.25 Technische Änderungen — Baureihe 907 · Baureihe 910

BT42.10-D-0222-01TS

Bremssattelträger Vorderachse geändert

Typ

907, 910

Bremssattelträger Vorderachse geändert

Dargestellt an Typ 907 Bremssattelträger (1) Ausführung "STEP 1"

1

Bremssattelträger

2

Bremssattel

3

Schraube

4

Bremssattelführung

D42.10-A025-76

Bremssattelträger Vorderachse geändert

Dargestellt an Typ 907 Bremssattelträger (1) Ausführung "STEP 2"

1

Bremssattelträger

2

Bremssattel

3

Schraube

4

Bremssattelführung

D42.10-A026-76

Aus produktionstechnischen Gründen wurde der Bremssattelträger (1) der Vorderachse geändert. Dadurch ergeben sich ebenfalls Änderungen der Einbautiefe der Schraube (3) sowie eine Änderung der Bremssattelführung (4).

Die Ausführung "STEP 1" (Bild A) des Bremssattelträgers (1) ist anhand der Bohrung (Pfeil a) erkenntlich.
Die Anlagefläche (Pfeil b1) der Bremssattelführung (4) bei Ausführung "STEP 1" (Bild A) des Bremssattelträgers (1) hat andere Abmessungen als die Anlagefläche (Pfeil b2) der Bremssattelführung (4) bei Ausführung "STEP 2" (Bild B) des Bremssattelträgers (1).
Die Bremssattelführung (4) besitzt bei Ausführung "STEP 2" (Bild B) eine sicht- und spürbare Absatzkante (Pfeil c).

Beim Erneuern des Bremssattelträgers (1) ist unbedingt die jeweilige, bisher verbaute Ausführung des verbauten Bremssattelträgers (1) zu prüfen.
Bei nicht korrekter Zuordnung ist die ordnungsgemäße Befestigung des Bremssattels (2) über die Bremssattelführung (4) am Bremssattelträger (1) mit Schraube (3) nicht mehr gegeben.
Dies führt zu Funktionsstörungen der Bremsanlage bis hin zum Versagen der Bremsanlage.

Die Verwendung einer Bremssattelführung (4) der Ausführung "STEP 1" (Bild A) in einem Bremssattelträger (1) der Ausführung "STEP 2" (Bild B) ist nicht zulässig.
Die Verwendung einer Bremssattelführung (4) der Ausführung "STEP 2" (Bild B) in einem Bremssattelträger (1) der Ausführung "STEP 1" (Bild A) ist nicht zulässig.
Eine nicht korrekte Zuordnung führt zu Funktionsstörungen der Bremsanlage bis hin zum Versagen der Bremsanlage.

Wenn ein Bremssattelträger (1) bzw. ein Bremssattel (2) erneuert werden, muss ebenfalls die Bremssattelführung (4) in der jeweiligen Ausführung mit erneuert werden.
Der Bremssattel (2) kann mit Bremssattelträgern (1) in beiden Ausführungen verbaut werden.

Die Bremssattelträger (1) der Ausführung "STEP 1" (Bild A) werden nicht mehr produziert. Vorrätige Teilebestände der Ausführung "STEP 1" (Bild A) werden noch bis auf Weiteres verfügbar sein. Daher ist eine Zuordnung der Ausführung vor Bestellung von Neuteilen nötig.