AS60.00-Z-0002-01A | Explosionsgefahr durch Schleifstaub. Verletzungsgefahr durch Reizung der Atemwege beim Einatmen oder durch Haut- und Augenkontakt mit Glasfasern | Anfallenden Schleifstaub über den Anschluss für Absaugvorrichtungen mit einem zugelassenen Staubsauger absaugen. Feinstaubfiltermaske, Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen. | Gefahr |
Mögliche Gefahren
Explosionsgefahr
Angereicherter Schleifstaub kann bei vorhanden sein von Zündquellen zur Staubexplosion führen. Schleifstäube können sich bei der Förderung in Absauganlagen elektrostatisch aufladen und Zündgefahren hervorrufen.
Verletzungsgefahr
Beim Bearbeiten von glasfaserverstärkten Kunststoffen wie trennen, schleifen usw. entsteht Glasfaserstaub, der feine und kurze Fasern enthält. Der Staub bzw. Fasern reizen die Bronchien und unter Umständen die Lungen, Fasern die sich in der Lunge festsetzen können zu Lungenschäden führen.
Hautreizung
Die spitzen Fasern von Glasfaserstaub verursachen durch Eindringen in die Hautoberfläche winzige Verletzungen,
die - besonders in Verbindung mit Schmutz - zu Hautreizungen führen können.
Schutzmaßnahmen/Verhaltensregeln
Während des Umganges mit GFK-Werkstoffen Feinstaubfiltermaske, Schutzbrille und Schutzhandschuhe tragen.
Eine Aufwirbelung des anfallenden Staubes ist zu vermeiden; mit zugelassenem Staubsauger sofort während der Bearbeitung von GFK-Werkstoffen anfallenden Schleifstaub absaugen.
Zur Vermeidung einer Staubexplosion müssen die Absauganlagen geerdet sein.
Nur Werkzeuge mit einem Anschluss für Absaugvorrichtungen einsetzen.
Verbleibende Staubreste mit einem angefeuchteten fusselfreien Lappen abwischen.
Erste-Hilfe Maßnahmen
Augenkontakt
Augen sofort mit fließendem, lauwarmem Wasser gründlich auswaschen und anschließend einen Augenarzt aufsuchen.
Hautkontakt
Betroffene Hautpartien sofort mit warmem Wasser und Seife waschen.
Atemwege
An die frische Luft gehen. Facharzt aufsuchen.