AS20.00-Z-0002-01A | Sicherheitshinweise zu Arbeiten an der Motorkühlung | Gefahr | |
Warnung | Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen | Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und ggf. Schutzbrille tragen. | |
Warnung | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. Geschlossene und eng anliegende Arbeitskleidung tragen. Nicht an heiße oder rotierende Teile greifen. | |
Warnung | Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik | Beim Bewegen von Bauteilen dürfen sich keine Körperteile oder Gliedmaßen im Bewegungsbereich der Mechanik befinden. | |
Warnung | Verletzungsgefahr an Haut oder Augen durch unter hohem Druck herausspritzende Hydraulikflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit | Vor Arbeitsbeginn am Hydrauliksystem die Anlage drucklos machen. Schutzkleidung und Schutzbrille tragen. | |
Warnung | Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch Verbrühen mit herausspritzender, heißer Kühlflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch Verschlucken von Kühlflüssigkeit | Kühlsystem nur bei Kühlmitteltemperaturen unter 90 °C öffnen. Deckel langsam aufdrehen und den Überdruck ablassen. Kühlflüssigkeit nicht in Trinkbehältnisse einfüllen. | |
Gefahr | Lebensgefahr durch Arbeiten am Retarder für Personengruppen mit Implantaten | Als Sicherheitsabstand zum Retarder ist für Personen mit Implantaten ein Mindestabstand von 100 cm zwischen Retarder und den Körperteilen der betroffenen Person einzuhalten.Fahrzeuge mit Retarder | |
Gefahr | Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Kraftstoffe nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. | |
Gefahr | Explosionsgefahr durch austretendes Knallgas. Verletzungsgefahr durch Verätzen von Augen, Haut und Schleimhäuten durch Batterieelektrolyt (enthält verdünnte Schwefelsäure) oder Metallspritzer durch Kurzschluss. Verbrennungsgefahr durch Kurzschluss. Vergiftungsgefahr durch Verschlucken von Batterieelektrolyt (enthält verdünnte Schwefelsäure) oder Aufnahme von Blei über die Haut oder Körperöffnungen | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Säureschutzhandschuhe, -kleidung und -brille tragen. Batteriesäure nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. | |
Warnung | Verletzungsgefahr durch Klemmen und Quetschen beim Kippen des Fahrerhauses | Während des Kippens dürfen sich keine Personen im Kippbereich des Fahrerhauses befinden. Fahrerhaus immer bis zur Endstellung kippen und mit Sicherheitsstütze sichern. |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000201a Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as0000z000901a Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik
- as0000z001301a Verletzungsgefahr an Haut oder Augen durch unter hohem Druck herausspritzende Hydraulikflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch den Genuß von Hydraulikflüssigkeit
- as2000z000101a Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch Verbrühen mit herausspritzender, heißer Kühlflüssigkeit. Vergiftungsgefahr durch Verschlucken von Kühlflüssigkeit
- as4330z000201a Lebensgefahr durch Arbeiten am Retarder für Personengruppen mit Implantaten
- as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff
- as5410z000101a Brand-/Explosionsgefahr durch Kurzschuss und austretendes Knallgas. Verbrennungs-/Verletzungsgefahr durch Verätzen von Augen, Haut und Schleimhäuten durch Batterieelektrolyt/-nebel, Kurzschluss und Lichtbogeneinwirkung.
- as6080z000101a Verletzungsgefahr durch Klemmen und Quetschen beim Kippen des Fahrerhauses