Warnung | Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten | Airbag-Einheiten mit Austrittsfläche nach oben lagern, keinen Temperaturen über 100 °C aussetzen. Bei Arbeiten an diesen Einheiten Stromzufuhr unterbrechen. | |
Hinweis | Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten | ||
Gesetzliche Vorschriften über den Umgang und die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten | |||
1.1 | Ausgebaute Airbageinheit mit Zündvorrichtung zünden | Wenn Zündvorrichtung vorhanden. | |
Zur sach- und umweltgerechten Verschrottung sind die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich und einzuhalten, weil die pyrotechnischen Gegenstände bei unsachgemäßer Aktivierung Verletzungen zur Folge haben können. | |||
Zündvorrichtung | |||
1.2 | Ausgebaute Airbageinheit ohne Zündvorrichtung zünden | Wenn keine Zündvorrichtung vorhanden | |
| Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten | ||
Zur sach- und umweltgerechten Verschrottung sind die gesetzlichen Vorschriften des jeweiligen Landes zu beachten. Diese Sicherheitsmaßnahmen sind erforderlich und einzuhalten, weil die pyrotechnischen Gegenstände bei unsachgemäßer Aktivierung Verletzungen zur Folge haben können. |
126 589 00 90 00
Zündvorrichtung
Referenzierte Dokumente
- ah9100p000401a Gesetzliche Vorschriften über den Umgang und die Lagerung von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten
- ah9160p061102p Hinweise zum kontrollierten Zünden von Airbag-, Sidebag- und Gurtstraffer-Einheiten
- ar9160d061102a Zünden von ausgebauten Airbag- Einheiten
- ar9160d061105a Zünden von Airbag- Einheiten bei nicht vorhandener Zündeinrichtung
- as9100z000101a Verletzungsgefahr bei Prüf- bzw. Instandsetzungsarbeiten an Airbag- oder Gurtstraffer-Einheiten
- wf5850p916002a Zündkabel zum Zünden von Airbag- und Gurtstraffer-Einheiten