N67.20-2000-01
Die Dachbeplankung (3) muss innerhalb von 2 min nach dem Auftragen des Klebematerials aufgesetzt werden, sonst können Haftstörungen des Klebematerials auftreten.
Die Betriebsfestigkeit ist, gemessen vom Einsetzen der Dachbeplankung (3), nach ca. 2 h erreicht. Die Unfall-Sollfestigkeit ist erst nach ca. 8 h erreicht.
Klebematerial mittels Auftragsdüse (2) gleichmäßig in Form einer Raupe mit einer Höhe (b) von ca. 12 mm und einer Breite von ca. 8 mm auftragen.
P67.10-2179-01
Dargestellt an Dachbeplankung mit Code (V29) Elektrisches Glasschiebedach (FFO)
1 Auftragsdüse auf der Klebefläche (1) der Dachbeplankung (3) entlangführen und Klebematerial auftragen.
Nicht benötigtes Klebematerial unmittelbar nach dem Auftragen vollständig auspressen (Entsorgung).
P65.10-3263-03