Je Wandpaneel dürfen maximal 3 Reparaturpflaster eingesetzt werden. Sie sind mit der Längskante waagerecht oder lotrecht anzuordnen.
Mindestabstand:
100 mm zu Boden, Dach, Anschlußwand, Hecktür-, Seitentürrahmen, aufgesetzter
Zurrschiene, zur Sicke bei versenkter Zurrschiene, zur innenliegenden Treibriegelstangenführung der Türbetätigung sowie zum Türaussengriff.
300 mm waagerecht zum nächsten Reparaturpflaster bei horizontaler Anordnung.
300 mm senkrecht zum nächsten Reparaturpflaster bei vertikaler Anordnung.
300 mm waagerecht und senkrecht zum nächsten Reparaturpflaster bei diagonaler Anordnung.