Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff
Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Kraftstoffe nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. Beim Umgang mit Kraftstoff Schutzkleidung tragen.
Dazu die Betriebsanleitung des Geräteherstellers beachten.
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Kraftstoff über Einfüllstutzen in Sicherheitsbehälter abpumpen
Beim Typ 215 ist ein Kraftstoffschlauch mit maximal 15 mm Außendurchmesser zu verwenden.
Referenzierte Dokumente
as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen
von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit
Kraftstoff