AR07.03-P-9105A | Leckölleitung an Injektoren aus-, einbauen | 27.10.10 |
MOTOR 642 im TYP 164, 203, 204, 207, 209, 211, 212, 218, 219, 221, 251
P07.03-2191-09
1 Sicherungsring
2 Leckölleitung
A Sicherungsring richtig verrastet
B Sicherungsring nicht verrastet
| Ausbauen | ||
Gefahr! | Explosionsgefahr durch Entzünden von Kraftstoff. Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch austretenden Kraftstoffstrahl | Zündquellen aus dem Gefahrenbereich entfernen. Keine Arbeiten an unter Druck stehendem System ausführen | |
Gefahr! | Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Beim Umgang mit Kraftstoff Schutzkleidung tragen. | |
1 | Sicherungsring (1) nach oben ziehen | ||
2 | Leckölleitung (2) nach oben ausrasten | ||
| Prüfen | ||
3 | Anschluss Leckölleitung (2) am Injektor prüfen | O-Ring auf Beschädigung prüfen, ggf. erneuern. | |
| Einbauen | ||
4 | Leckölleitung (2) am Anschlussstutzen des Injektors einklipsen und Sicherungsring (1) verrasten | Die Leckölleitung (2) muss am Anschlussstutzen des Injektors hörbar einklipsen und der Sicherungsring (1) bis zum Anschlag (Pfeil) heruntergedrückt werden, um ein Abspringen der Leckölleitung (2) zu vermeiden. | |
| Prüfen | ||
Gefahr! | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. | |
5 | Dichtheit am laufenden Motor prüfen | Nur Sichtprüfung. |
Referenzierte Dokumente
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as0716z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden von Kraftstoff. Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch austretenden Kraftstoffstrahl
- as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff