Allgemeines
Die Untersuchung und Anerkennung des Abgasverhaltens der im Verkehr befindlichen Kraftfahrzeuge (Abgasuntersuchung) ist in den Paragraphen 47 a und 47 b sowie in der Anlage VIII a der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt.
In der Bundesrepublik Deutschland wird eine Überprüfung der Abgasemission seit dem 01.04.1985 durchgeführt. Welche Fahrzeuge einer Abgasuntersuchung unterliegen, ist in der Übersicht Prüfverfahren zusammengefaßt.
Für den Reparaturauftrag sind grundsätzlich die Arbeitsnummern der Mikrofilm ”Arbeitstexte und Arbeitswerte” bzw. ”Standardtexte und Richtzeiten” zu entnehmen.
Der Arbeitsumfang ist den gültigen Reparatur-Mikrofilm zu entnehmen.
Die Prüf- und Einstellwerte für Kraftfahrzeuge ohne KAT sowie mit ungeregeltem KAT sind in dem Mikrofilm Abgasuntersuchung I angeführt.