Fahrzeug mit Gruben- oder Wagenheber anheben, aufbocken
14.01.2019
Typ
alle (GW, Leichte Transporter, PKW, smart)
Gefahr
Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren, beim Betreiben im aufgebocktem Zustand. Verletzungsgefahr durch frei rotierende Teile bei Eingriffen während des Betriebes am laufenden Motor oder Antriebsstrang
Auf sicheren Stand der Unterstellböcke achten. Fahrersitz mit einer autorisierten Person besetzen. Geschlossene und eng anliegende Arbeitskleidung tragen. Nicht an heiße oder rotierende Teile greifen.
Die Stempel des Grubenhebers oder des Rangierhebers nur am Wagenheber-Aufnahmepunkt Vorderachse oder an den hierfür freigegebenen Hinterachsgetriebe ansetzen. Anderenfalls drohen Schäden an Achsen, Aggregaten oder Karosserie.
2
Fahrzeug gegen Kippen und Herunterfallen sichern.
Hinweis
Hinweise zur Beeinflussung der Lastverhältnisse beim Ausbau von Aggregaten
Unterstellböcke unter die entsprechenden Hebebühnen-Aufnahmepunkte der Karosserie stellen.
3
Fahrzeug absenken in umgekehrter Reihenfolge.
Referenzierte Dokumente
ah0060p000101a Hinweise zur Beeinflussung der Lastverhältnisse beim Ausbau von Aggregaten
as0000z000801a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren, beim Betreiben im aufgebocktem
Zustand. Verletzungsgefahr durch frei rotierende Teile bei Eingriffen während
des Betriebes am laufenden Motor oder Antriebsstrang
as0000z003201a Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges beim Anheben