1 Feststellbremse anziehen und Zündung einschalten.
Die je nach Fahrzeugausstattung verbauten Kontrollleuchten müssen alle aufleuchten.
Nach einigen Sekunden erlöschen folgende Kontrollleuchten:
Glühlampenausfallkontrolle (1), Türkontrolle (2), Fernlicht (3), E-box Lüfter defekt (4),
Elektronische Niveauregulierung (ENR) (5), Sicherheitsgurtanlegekontrolle (6), Bremsbelagverschleißkontrolle (8), LIM (9), ASR (11), ASR/EPS aktiv (12), ABS (13), Motor Diagnose (14), Motorölstandskontrolle (15), SRS (16), Kühlmitteltemperaturkontrolle (17), Kühlmittelkontrolle (18), Kraftstofffilter verschmutzt (19), Wasser im Kraftstofffilter (20), Luftfilter verschmutzt (21), Waschwasserstandskontrolle (22), Bremsflüssigkeitskontrolle (23), und Kraftstoffreserve (25).
Nach Erreichen der erforderlichen Starttemperatur erlischt die Vorglühkontrolle (10).
S54.00-4501-03
2 Motor starten.
Batterieladekontrolle (7) und alle noch nicht erloschenen Kontrollleuchten, ausgenommen Feststellbremskontrolle (24), müssen erlöschen.
Bei zu niedrigem Ölstand im Motor bzw. zu niedrigem Flüssigkeitsstand im Bremssystem, im Kühlsystem und im Scheibenwaschbehälter oder bei einem Systemfehler leuchtet die entsprechende Kontrollleuchte, ausgenommen Festellbremskontrolle (24), ständig.
3 Die Kontrollleuchten für Blinklicht links und rechts (26) durch Ein- und Ausschalten der Blinker am Kombischalter prüfen.