2 | Ablassventil |
D47.20-1165-04
Gefahr | Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff | Feuer, Funken, offenes Licht und Rauchen verboten. Kraftstoffe nur in geeignete und entsprechend gekennzeichnete Behältnisse einfüllen. | |
Warnung | Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor | Fahrzeug gegen selbsttätiges Anfahren sichern. Geschlossene und eng anliegende Arbeitskleidung tragen. Nicht an heiße oder rotierende Teile greifen. | |
Entwässern | |||
1 | Zusatzheizung ausschalten. | Mit Code H11 (Warmluft-Zusatzheizung) oder mit Code H12 (Warmwasser-Zusatzheizung) oder mit Code HZ9 (Zuheizer) | |
2 | Zündung ausschalten. | ||
3 | Geeigneten Schlauch auf das Ablassventil (2) aufstecken. | ||
4 | Geeigneten Behälter unter das Ende des Schlauchs stellen. | ||
5 | Ablassventil (2) öffnen. | Verschlussschraube des Ablassventils (2) nur lösen, nicht herausdrehen. | |
6 | Dichtheit der Schlauchverbindung am Ablassventil (2) prüfen. | Hierzu Zündung kurz einschalten und wieder ausschalten. | |
7 | Wasserkraftstoffgemisch ablassen. | Hierzu Zündung erneut einschalten. | |
8 | Zündung ausschalten. | ||
9 | Ablassventil (2) schließen. | ||
10 | Schlauch vom Ablassventil (2) abziehen. | ||
11 | Den Behälter mit aufgefangenem Wasserkraftstoffgemisch und den Schlauch aus Motorraum entfernen. | Wasserkraftstoffgemisch umweltgerecht entsorgen. | |
12 | Kontrollleuchte des Kraftstofffilters auf Erlöschen prüfen. | ||
Wenn die Kontrollleuchte des Kraftstofffilters nicht erlischt, | |||
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Entwässerungsvorgang wiederholen. | |||
13 | Dichtheit des Ablassventils (2) bei laufendem Motor prüfen. | Nur Sichtkontrolle, anschließend Motor abstellen. |
Referenzierte Dokumente
- ap5400d545101ts Kontrollleuchten prüfen
- as0000z000501a Unfallgefahr durch selbsttätiges Anfahren bei laufendem Motor. Verletzungsgefahr durch Quetschungen und Verbrennungen bei Eingriffen während des Startvorganges oder am laufenden Motor
- as4700z000101a Explosionsgefahr durch Entzünden, Vergiftungsgefahr durch Einatmen und Einnehmen von Kraftstoff sowie Verletzungsgefahr durch Haut- und Augenkontakt mit Kraftstoff