Dargestellt an Vorderachse |
010 | Messschieber |
1 | Bremsscheibe |
2 | Risslänge |
P42.10-2758-11
Gefahr! | Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen | Schutzhandschuhe, Schutzkleidung und ggf. Schutzbrille tragen. | |
| Hinweise zu Reparaturen an der Bremsanlage | ||
| Ausbauen | ||
1 | Kompletträder abmontieren | ||
| Prüfen | ||
2 | Bremsscheiben (1) an Vorder- und Hinterachse auf Riefen und Risse prüfen | Durch hohe Beanspruchung können Risse entstehen. | |
Bremsscheiben (1) müssen nicht erneuert werden, wenn die Risslänge (2) max. 25 mm beträgt. Bei gelochten oder mit Senkbohrungen versehenen Bremsscheiben (1) die Risslänge (2) inklusive Bohrungsdurchmesser messen. | |||
Bei aufklaffenden Rissen und Riefen tiefer 0,5 mm | |||
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Gegen gesonderten Auftrag Bremsscheiben (1) erneuern. | |||
| Messen | ||
3 | Bremsscheibendicke an Vorderachse mit Messschieber (010) messen | Bremsscheibenstärke | |
Messschieber | |||
Empfohlene Grenzmaße beachten. Wenn die Verschleißgrenze unterschritten ist oder vor dem nächsten Bremsklotzwechsel unterschritten wird. | |||
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Gegen gesonderten Auftrag Bremsscheiben (1) an Vorderachse erneuern. | |||
| Ausbauen | ||
4 | Bremsbeläge an Hinterachse ausbauen | ||
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Das Messen der Bremsscheibendicke ist nur bei ausgebauten Bremsbelägen möglich. | |||
| Messen | ||
5 | Bremsscheibendicke an Hinterachse mit Messschieber (010) messen | Bremsscheibenstärke | |
Messschieber | |||
Empfohlene Grenzmaße beachten. Wenn die Verschleißgrenze unterschritten ist oder vor dem nächsten Bremsklotzwechsel unterschritten wird. | |||
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Gegen gesonderten Auftrag Bremsscheiben (1) an Hinterachse erneuern. | |||
| Einbauen | ||
6 | Bremsbeläge an Hinterachse einbauen | ||
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7 | Kompletträder anmontieren |
140 589 00 19 00
Messschieber
Referenzierte Dokumente
- ah4200p000301a Hinweise zu Reparaturen an der Bremsanlage
- ap4010p4050ak Laufräder ab-, anmontieren, wenn nötig, umsetzen
- ar4210p1700nkb Bremsklötze Hinterachse ausbauen, prüfen, einbauen
- as0000z000201a Verletzungsgefahr an Haut und Augen durch den Umgang mit heißen oder glühenden Gegenständen