ap4200d429001a

Allgemeiner Bremsentest

Typ ap · Thema 42.00 · Version 0102 · 2018-06-13

Gültig für: Typ 636, 638, 639 Typ 690.6 Typ 900, 906 Typ 901, 902, 903, 904, 905

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 42 Bremsen-Hydraulik und Mechanik › 42.00 Allgemeines — Baureihe 636 · Baureihe 638 · Baureihe 639 · Baureihe 690 (Baumuster 6**) · Baureihe 900 · Baureihe 901 · Baureihe 902 · Baureihe 903 · Baureihe 904 · Baureihe 905 · Baureihe 906

EinPAS 21 Bremsen/Unterdruckanlage/Druckluftanlage › 21.15 Betriebsbremse/Unterdruckanlage › 21.15.5 Bremsanlage komplett — Baureihe 636 · Baureihe 638 · Baureihe 639 · Baureihe 690 (Baumuster 6**) · Baureihe 900 · Baureihe 901 · Baureihe 902 · Baureihe 903 · Baureihe 904 · Baureihe 905 · Baureihe 906

AP42.00-D-4290-01A

Allgemeiner Bremsentest

Typ

636, 638, 639

Typ

690.6

Typ

900, 906

Typ

901, 902, 903, 904, 905

Betriebsbremse

1

Bremsverhalten der Betriebsbremse beim Fahren prüfen, hierzu Bremspedal gleichmäßig betätigen.

Sicherstellen, dass der Bremsentest beim Fahren gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen und Bestimmungen erfolgt.
Ansonsten kann es zu Personen-, Sach- und Umweltschäden kommen.

Wenn Bremsverzögerungsschwankungen oder pulsierendem Bremspedal auftritt,

Ursache feststellen und beseitigen.


Gegen gesonderten Auftrag.

Wenn eine Differenz der Betriebsbremswirkung an den Rädern einer Achse auftritt,

Reifendruck prüfen, richtigstellen.


Gegen gesonderten Auftrag.

Wenn die Differenz der Betriebsbremswirkung auch bei wiederholtem Bremsentest an den Rädern einer Achse besteht,

Ursache feststellen und beseitigen.


Gegen gesonderten Auftrag.

Wenn die Blockiergrenze nicht erreicht wird,

Prüfen, ob die Bremswerte noch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.


Gegen gesonderten Auftrag.

Wenn gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen und Toleranzgrenzen für das Bremssystem nicht erfüllt werden,

Beanstandungen nach durchgeführter Diagnose und entsprechendem Befund beseitigen.


Gegen gesonderten Auftrag.

Feststellbremse

2

Bremsverhalten der Feststellbremse beim Fahren prüfen, hierzu Feststellbremse gleichmäßig betätigen.

Sicherstellen, dass der Bremsentest beim Fahren gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen und Bestimmungen erfolgt.
Ansonsten kann es zu Personen-, Sach- und Umweltschäden kommen.

Wenn die Blockiergrenze nicht erreicht wird,

Prüfen, ob die Bremswerte noch den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen.


Gegen gesonderten Auftrag.

Wenn gemäß der landesspezifischen Gesetzgebungen, die vorgeschriebenen Mindestanforderungen und Toleranzgrenzen für das Bremssystem nicht erfüllt werden,

Beanstandungen nach durchgeführter Diagnose und entsprechendem Befund beseitigen.


Gegen gesonderten Auftrag.