ap4110p4152z

Gelenkwelle - Gelenkscheiben auf Beschädigung und Verformung prüfen

Typ ap · Thema 41.10 · Version 0211 · 2005-04-04

Gültig für: TYP 129, 140, 170, 202, 203, 208, 209, 210, 211, 215, 220, 230

Einordnung

Funktionsgruppe 2 Fahrwerk › 41 Gelenkwelle › 41.10 Gelenkwelle — Baureihe 129 · Baureihe 140 · Baureihe 170 · Baureihe 202 · Baureihe 203 · Baureihe 208 · Baureihe 209 · Baureihe 210 · Baureihe 211 · Baureihe 215 · Baureihe 220 · Baureihe 230

EinPAS 17 Antriebsstrang/Achse › 17.40 Gelenkwelle › 17.40.30 Gelenkwelle Antrieb/Allradantrieb — Baureihe 129 · Baureihe 140 · Baureihe 170 · Baureihe 202 · Baureihe 203 · Baureihe 208 · Baureihe 209 · Baureihe 210 · Baureihe 211 · Baureihe 215 · Baureihe 220 · Baureihe 230

AP41.10-P-4152Z

Gelenkwelle - Gelenkscheiben auf Beschädigung und Verformung prüfen

10.1.94

TYP 129, 140, 170, 202, 203, 208, 209, 210, 211, 215, 220, 230

Gelenkwelle - Gelenkscheiben auf Beschädigung und Verformung prüfen

P41.10-0037-06

Prüfen

Gefahr!

Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne

Fahrzeug zwischen den Hebebühnen-säulen ausrichten und die vier Auf-nahmeteller an den vom Fahrzeug-hersteller vorgeschriebenen
Hebebühnenaufnahmepunkten platzieren.

AS00.00-Z-0010-01A

1

Fahrzeug mit der Hebebühne anheben

2

Gelenkscheiben und Schwingungstilger auf Verschleiß, Beschädigung und Verformung prüfen

Werden bei der Sichtprüfung Schäden festgestellt:

Gelenkscheibe bzw. den Schwingungstilger gegen gesonderten Auftrag erneuern.

3.1

Zwischenstege der Gelenkscheiben im Bereich der Passhülsen auf Risse und bleibende Verformungen prüfen

Nur bei Fahrzeugen mit getriebeseitig montierten zug-, schubweichen Gelenkscheiben.

AP41.10-P-4152-01ZA

Werden bei der Sichtprüfung Schäden festgestellt:

Gelenkscheibe gegen gesonderten Auftrag erneuern.

4

Zwischenstege des Schwingungstilgers auf Risse prüfen

Werden bei der Sichtprüfung Schäden festgestellt:

AP41.10-P-4152-02ZA

Schwingungstilger gegen gesonderten Auftrag erneuern.

Referenzierte Dokumente