P41.10-2446-08
Dargestellt Typ 222.159 |
1 | Gelenkscheiben |
Warnung | Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik | Beim Bewegen von Bauteilen dürfen sich keine Körperteile oder Gliedmaßen im Bewegungsbereich der Mechanik befinden. | |
Gefahr | Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne | Fahrzeug zwischen den Hebebühnensäulen ausrichten und die vier Aufnahmeteller an den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Hebebühnenaufnahmepunkten platzieren. | |
Vorbereitende Tätigkeit | |||
1 | Fahrzeug mit Hebebühne anheben | ||
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| Prüfen | ||
2 | Gelenkscheiben (1) auf Rissbildung, Verschleiß, Beschädigung und Verformung prüfen | Bei Beanstandung | |
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Beanstandung gegen gesonderten Auftrag beseitigen. | |||
Nachbereitende Tätigkeit | |||
3 | Fahrzeug mit Hebebühne absenken | ||
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Referenzierte Dokumente
- ar0060p1000lf Fahrzeug anheben, aufbocken
- as0000z000901a Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik
- as0000z001001a Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne