Dargestellt Typ 164.1 |
1 | Gelenkscheibe |
P41.10-2412-04
Dargestellt Typ 164.8 |
3 | Gelenkwellenmanschette |
P41.10-2413-11
Warnung | Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik | Beim Bewegen von Bauteilen dürfen sich keine Körperteile oder Gliedmaßen im Bewegungsbereich der Mechanik befinden. | |
Gefahr | Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne | Fahrzeug zwischen den Hebebühnensäulen ausrichten und die vier Aufnahmeteller an den vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen Hebebühnenaufnahmepunkten platzieren. | |
Vorbereitende Tätigkeit | |||
1 | Fahrzeug mit Hebebühne anheben. | ||
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| Prüfen | ||
2 | Gelenkscheibe (1) auf Rissbildung, Verschleiß, Beschädigung und Verformung prüfen. | Wenn Beanstandungen auftreten, | |
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Beanstandungen beseitigen. | |||
Gegen gesonderten Auftrag. | |||
3 | Gelenkwellenmanschette (3) auf Rissbildung, Verschleiß, Beschädigung und Verformung prüfen. | Wenn Beanstandungen auftreten, | |
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Beanstandungen beseitigen. | |||
Gegen gesonderten Auftrag. | |||
Nachbereitende Tätigkeit | |||
4 | Fahrzeug mit Hebebühne absenken. | ||
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Referenzierte Dokumente
- ar0060p1006a Fahrzeug mit Hebebühne anheben, absenken
- as0000z000901a Verletzungsgefahr durch Klemmen oder Quetschen, im Extremfall durch Abscheren von Gliedmaßen bei Eingriffen in die Mechanik
- as0000z001001a Lebensgefahr durch Abrutschen oder Kippen des Fahrzeuges von der Hebebühne