ap0020p0037b

Voraussetzung zur Gasanlagenprüfung prüfen

Typ ap · Thema 00.20 · Version 0101 · 2019-11-28

Gültig für: Typ 211, 212, 242, 245 mit Code 924 (Bivalenter Erdgasantrieb)

Einordnung

Funktionsgruppe 0 Gesamt › 00 Gesamt-Fahrzeug › 00.20 Wartung, Wartungssysteme (FSS, ASSYST) — Baureihe 211 · Baureihe 212 · Baureihe 242 · Baureihe 245

EinPAS 16 Kraftstoff-/Energieversorgung Motor › 16.10 Kraftstoffversorgung › 16.10.1 Grundinformation — Baureihe 211 · Baureihe 212 · Baureihe 242 · Baureihe 245

AP00.20-P-0037B

Voraussetzung zur Gasanlagenprüfung prüfen

28.11.2019

Typ

211, 212, 242, 245

mit Code 924 (Bivalenter Erdgasantrieb)

Prüfen

1

Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs vergleichen.

Wenn die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs nicht übereinstimmt,

Voraussetzung zur Gasanlagenprüfung sind nicht erfüllt, Gasanlagenprüfung kann nicht durchgeführt werden.

2

Zündung einschalten und prüfen ob Anzeige Kraftstoffstand im Kombiinstrument > 50 % Füllstand anzeigt.

Wenn Anzeige Kraftstoffstand im Kombiinstrument < 50 % Füllstand anzeigt,

Fahrzeug betanken bis Anzeige Kraftstoffstand im Kombiinstrument > 50 % Füllstand anzeigt.

Gegen gesonderten Auftrag.

3

Motor starten und laufen lassen bis der Motor auf CNG läuft.

Motor auf läuft auf CNG wenn die Kontrollleuchte CNG im Kombiinstrument grün angezeigt.

Wenn Kontrollleuchte Motordiagnose leuchtet oder Kontrollleuchte CNG nicht grün leuchtet

Voraussetzung zur Gasanlagenprüfung sind nicht erfüllt, Gasanlagenprüfung kann nicht durchgeführt werden,

Ursache feststellen und die Fehler beseitigen.

Gegen gesonderten Auftrag.