| Prüfen | ||
1 | Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs mit Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs vergleichen. | Wenn die Fahrzeug-Identifizierungsnummer in den Zulassungspapieren des Fahrzeugs mit der Fahrzeug-Identifizierungsnummer des Fahrzeugs nicht übereinstimmt, | |
| |||
Voraussetzung zur Gasanlagenprüfung sind nicht erfüllt, Gasanlagenprüfung kann nicht durchgeführt werden. | |||
2 | Zündung einschalten und prüfen ob Anzeige Kraftstoffstand im Kombiinstrument > 50 % Füllstand anzeigt. | Wenn Anzeige Kraftstoffstand im Kombiinstrument < 50 % Füllstand anzeigt, | |
| |||
Fahrzeug betanken bis Anzeige Kraftstoffstand im Kombiinstrument > 50 % Füllstand anzeigt. | |||
Gegen gesonderten Auftrag. | |||
3 | Motor starten und laufen lassen bis der Motor auf CNG läuft. | Motor auf läuft auf CNG wenn die Kontrollleuchte CNG im Kombiinstrument grün angezeigt. | |
Wenn Kontrollleuchte Motordiagnose leuchtet oder Kontrollleuchte CNG nicht grün leuchtet | |||
| |||
Voraussetzung zur Gasanlagenprüfung sind nicht erfüllt, Gasanlagenprüfung kann nicht durchgeführt werden, | |||
Ursache feststellen und die Fehler beseitigen. | |||
Gegen gesonderten Auftrag. |