Das Kühlmittel muss bei kaltem Kühlmittelkreislauf bis zu den Oberkanten der Stege (Pfeile) im Kühlmittel-Ausgleichsbehälter (1) reichen.
Bei warmem Kühlmittel muss das Kühlmittel bis ca. 1 cm über die Oberkanten der Stege (Pfeile) reichen.
Dargestellt am Kühlmittel-Ausgleichsbehälter für Hochtemperatur-Kreislauf und Niedertemperatur-Kreislauf Brennstoffzelle |
1 | Kühlmittel-Ausgleichsbehälter |
P20.00-2668-06
Das Kühlmittel muss bei kaltem Kühlmittelkreislauf bis zur Oberkante des Stegs (Pfeil) im Kühlmittel-Ausgleichsbehälter (2) reichen.
Bei warmem Kühlmittel muss das Kühlmittel bis ca. 1 cm über die Oberkante des Stegs (Pfeil) reichen.
Dargestellt am Kühlmittel-Ausgleichsbehälter Hochvoltbatterie-Kühlung |
2 | Kühlmittel-Ausgleichsbehälter |
P20.00-2669-06