SI00.00-G-0032A | Service-Information: Schadteilrückversand | 22.2.01 |
TYP 403, 404, 405, 406, 407, 408, 413, 416, 417, 418, 419, 421, 424, 425, 427, 435, 436, 437, 440, 441, 442, 443
Änderungshinweise
Bitte unbedingt an Werkstatt und Teilebereich verteilen.
In letzter Zeit gehen Schadteile ohne bzw. mit nicht ordnungsgemäß erstelltem Monteurbefund ein. Auch sind die Teile aufgrund mangelhafter Kennzeichnung nicht immer zuzuordnen. Ohne genaue Angaben ist eine Bearbeitung jedoch nicht möglich.
Ein vollständig ausgefüllter und aussgekräftiger Monteurbefund muss unter anderem enthalten:
Die genaue Zuordnung zu einer FIN (z.B. WDB4271021W... ...)
Den genauen Mangel (z.B. undicht, klemmt)
Den genauen Ort des Mangels (z.B. Abschlussdeckel Umlenkhebel, Bremskolben außen)
Bei Undichtheit das Medium (z.B. Fett, Bremsflüssigkeit).
Auszug aus dem Handbuch der Garantieabwicklung
OG00.00-P-1200-06A
"...Um die Daten auf dem Altteile Rückliefer Schein (ARS) zu komplettieren, ist vom Einsender ein eindeutiger und aussagekräftiger Monteurbefund anzugeben. ..."
OG00.00-P-1500-09A
"...ARS ohne eindeutigen Monteurbefund führen generell zur Ablehnung des Antrages. Eine nachträgliche Anerkennung ist nicht mehr möglich."
OG00.00-P-1500-04A
"...Altteile sind komplett und nicht zerlegt einzureichen. ..."
"...
Öffnungen stets verschließen.
Verschlußstopfen oder Schutzeinrichtung der Neuteile an Altteilen anbringen.
Rostanfällige Stellen sind zu konservieren.
Die Altteile sind bruch- und beschädigungssicher zu verpacken. Zum Versand ist die Verpackung der Neuteile zu verwenden. Ebenso ist der ARS dem jeweiligen Umfang in zweifacher Ausfertigung beschädigungs- und verlustsicher hinzuzufügen.
Bei nicht einwandfrei gekennzeichneten oder schlecht verpackten und deshalb beschädigten Sendungen oder zerlegten Aggregaten werden die entsprechenden Garantie- und Kulanzanträge nicht anerkannt bzw. zurückbelastet. Dies gilt sinngemäß auch für die Handhabung des ARS. ..."
OG00.00-P-1200-96A
Im Garantie-/Kulanzfall muß die kostengünstigste Reparaturart gewählt werden, d.h. die zur Schadensbehebung notwendigen Arbeiten sind auszuführen. Wird bei einer Überprüfung Ihres Garantie-/Kulanzgeschehens festgestellt, daß dies nicht der Fall ist, erfolgt eine Rückbelastung.
Anmerkung: Reparatursätze sind zu verwenden.
OG00.00-P-1201-17A
"Sofern es sich um betriebsbedingten natürlichen Verschleiß handelt, wird keine Gewährleistung übernommen. Beispiele hierfür sind: ...Bremsklötze, -beläge..."
Ab sofort wird diese Regelung grundsächlich und ohne Ausnahme angewendet. Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an Ihren zuständigen technischen Gebietsbetreuer.